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   OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08   

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https://dejure.org/2009,19052
OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08 (https://dejure.org/2009,19052)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 U 588/08 (https://dejure.org/2009,19052)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 U 588/08 (https://dejure.org/2009,19052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 839 BGB, Art. 34 GG
    Keine Amtshaftung bei fehldendem Ursachenzusammenhang zwischen (angeblich falscher) Auskunft und Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtshaftung wegen einer falschen Auskunft einer Behörde

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtshaftung wegen einer falschen Auskunft einer Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 839 BGB, Art. 34 GG
    Keine Amtshaftung bei fehldendem Ursachenzusammenhang zwischen (angeblich falscher) Auskunft und Schaden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 243/89

    Schenkung eines Kommanditanteils; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Der entstandene Nachteil muss zu der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage in einem inneren Zusammenhang stehen; eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt nicht (BGH NJW 1999, 3203; 1990, 2616; 1988, 1332).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 6 U 24/98

    Amtspflichten der Verwaltungsbehörden bei einer außerhalb ihrer

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Eine amtliche Auskunft ist nämlich auch dann richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, wenn keine Pflicht zur Erteilung besteht (BGH NJW 1980, 2574) oder der Beamte zur Erteilung fachlich nicht ausgebildet (OLG Zweibrücken, VersR 2000, 1507) oder befugt ist (BGH VersR 1985, 492).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Grundsätzlich kann der von einer falschen Auskunft Betroffene den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er auf die Richtigkeit der Auskunft vertraut und mit Rücksicht hierauf Entscheidungen getroffen hat, die ihn in seinen Vermögensinteressen berühren (BGH NJW 1991, 2759; DVBl 2002, 1114; VersR 2003, 370).
  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 259/01

    Begründung von Vertrauensschutz durch eine unrichtige amtliche Auskunft im

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Grundsätzlich kann der von einer falschen Auskunft Betroffene den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er auf die Richtigkeit der Auskunft vertraut und mit Rücksicht hierauf Entscheidungen getroffen hat, die ihn in seinen Vermögensinteressen berühren (BGH NJW 1991, 2759; DVBl 2002, 1114; VersR 2003, 370).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage;

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Der entstandene Nachteil muss zu der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage in einem inneren Zusammenhang stehen; eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt nicht (BGH NJW 1999, 3203; 1990, 2616; 1988, 1332).
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 109/83

    Haftung eines Landes für Überschwemmungen aufgrund der Verlegung eines Gewässers

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Eine amtliche Auskunft ist nämlich auch dann richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, wenn keine Pflicht zur Erteilung besteht (BGH NJW 1980, 2574) oder der Beamte zur Erteilung fachlich nicht ausgebildet (OLG Zweibrücken, VersR 2000, 1507) oder befugt ist (BGH VersR 1985, 492).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1987 - 10 U 100/87

    Leasingvertrag; Finanzierungs-Leasing; Umgehungsgeschäft; Einräumung eines

    Auszug aus OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08
    Der entstandene Nachteil muss zu der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage in einem inneren Zusammenhang stehen; eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt nicht (BGH NJW 1999, 3203; 1990, 2616; 1988, 1332).
  • BGH, 06.06.2013 - III ZR 196/12

    Amtshaftung: Unterbliebene Unterrichtung des Eigentümers über die Feststellung

    Werden hierauf Auskünfte erteilt, so müssen diese zur Vermeidung von Amtshaftungsfolgen vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (vgl. hierzu allgemein Senatsurteil vom 8. November 2012 aaO S. 607 Rn. 25 mwN; zum Fall der Haftung für eine Auskunft über die Denkmaleigenschaft eines Kaufobjekts s. Thüringer OLG, Urteil vom 1. Juli 2009 - 4 U 588/08, juris).
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